Entlassungsmanagement und Sozialdienst

Herzlich Willkommen in der Sachsen-Klinik Naunhof

Nachfolgend sind die wesentlichen Informationen bezüglich Entlassungsmanagement und Sozialdienst in unserer Klinik für Sie zusammengefasst.

Entlassungsmanagement

Das Entlassungsmanagement ist ein Bestandteil von stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und liegt daher in der Verantwortung der jeweiligen Rehabilitationseinrichtung. Es dient dazu, die erforderliche medizinische und ggf. pflegerische Versorgung des Rehabilitanden im Anschluss an die Rehabilitation vorzubereiten, aufeinander abzustimmen, ggf. einzuleiten. Dieser Prozess erfolgt personenzentriert und orientiert sich an dem individuellen Unterstützungsbedarf sowie den eigenen Handlungsmöglichkeiten des Rehabilitanden.

Das Entlassungsmanagement ist in unserer Klinik ein fester Bestandteil des gesamten Behandlungsprozesses. Unser interprofessionelles Reha-Team arbeitet dabei vom Aufnahme- bis zum Entlassungszeitpunkt eng zusammen.

Sie haben die Möglichkeit, das Entlassungsmanagement in unserer Klinik in Anspruch zu neh-men. Falls Sie dies nutzen möchten, benötigen wir dafür Ihre Einwilligung (sog. Erklärung des Rehabilitanden zum Entlassmanagement). Diese schriftliche Einwilligungserklärung können Sie jederzeit widerrufen (schriftlich).

Sozialdienst

Unser Sozialdienst stellt einen Bestandteil unseres Entlassungsmanagements dar. Im Zuge der Absicherung eines festgestellten, unmittelbar notwendigen Versorgungsbedarfs nach Entlassung bilden folgende Inhalte die Schwerpunkte seiner Arbeit:

  • Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von erforderlichen Leistungen, insbesondere:
    • SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung (z. B. Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit),
    • SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (z. B. Leistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeit- und/ oder Verhinderungs- bzw. vollstationäre Pflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen),
  • Beratung und Unterstützung bei dem Antrag zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung,
  • Anregung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung,
  • Einleitung einer Eilbegutachtung (Kontext Pflegeversicherung),  
  • allgemeine Beratung:
    • Hausnotrufsysteme,
    • Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
    • SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
    • Hilfestellungen bei der Kontaktanbahnung zur Selbsthilfe (Aushändigung von Kontaktdaten von Beratungsstellen, Vermittlung von Beratungsgesprächen).

Um die nachstationäre, erforderliche Versorgungs- und Behandlungskette möglichst lückenlos zu organisieren, kooperiert unser Sozialdienst - in jeweiliger Abstimmung mit Ihnen und falls gewünscht unter Einbezug Ihrer Angehörigen - mit folgenden Netzwerkpartnern:

  • weiterbehandelnde haus- und fachärztliche Praxen,
  • Leistungsträger (Kranken- und Pflegekasse),
  • ambulante Leistungserbringer (Pflegedienste, Hauswirtschaftsunternehmen, Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittellieferanten, Menü-Bring-Dienste, Lieferdienste des täglichen Bedarfs etc.),
  • teil-/stationäre Leistungserbringer (Tages- und Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflegeeinrichtung),
  • Betreuungsabteilung des jeweils zuständigen Amtsgerichts,
  • Sozialdienste anderer Institutionen (z. B. Gesundheits- und Sozialwesen, Wohnungswirtschaft).

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